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Dieselbe ist als Beilage am Ende des vorliegenden Werkchens nach genauer Vergleichung mit der Handschrift abgedruckt.

3) The Fifty Earliest English Wills (W) in the Court of Probate, London. A. D. 1387-1439; with a Priest's of 1454. Copied and edited from the Original Registers in Somerset House by Frederick J. Furnivall. E. E. T. S. 1882. v. dazu Anglia VI Anzeiger s. 77 ff. Die unter dem vorstehenden Titel herausgegebenen Testamente sind nicht die Originaltestamente der betreffenden Erblasser, sondern gleichzeitige Kopien. Die Testamente wurden in London auf der erzbischöflichen Kanzlei in die Register eingetragen und letzteren hat Furnivall die vorliegende Sammlung entnommen. Es wurden natürlich nur die Londoner und einige Middlesexer Urkunden benutzt. Dass letztere den Londonern in sprachlicher Hinsicht gleichzustellen sind, wird Niemand in Zweifel ziehen. Die Auswahl der Londoner Urkk. wurde wieder mit der grössten Vorsicht getroffen. Da die Herkunft des Erblassers meist aus dem direkten Zeugnis des Testaments oder aus dem Inhalt des letzteren mit Sicherheit hervorgeht, so wurden die Testamente, deren Erblasser entweder nicht aus London stammen oder deren Herkunft zweifelhaft schien, auch wenn das Originaltestament in London geschrieben war, ausgeschlossen. Es sind dies Nr. 3. 5. 20. 26. 39. 48. Als ächte Londoner Testamente, d. h. solche deren Originale in London geschrieben und deren Erblasser aus London stammen, sind die folgenden1) benutzt worden: Nr. 1 (1387). 2 (1392). 4* (1402). 6 (1408). 7 (1410). 9 (1413). 16 (1419/20). 23 (1425). 24 (1426). 27 (1428). 28* (1428). 29 (1428). 30 (1428). 31 (1430). 32 (1430). 33 (1430). 34 (1431). 36* (1431/32). 37 (1432/33). 38 (1433). 40 (1434). 41* (1434). 42* (1434). 43 (1434). 44 (1434/35). 45 (1436). 47 (1439). 51 (1454).

4) English Gilds etc. ed. T. Smith in der E. E. T. S. B. 40. London 1870. Daraus wurden benutzt die 3 aus London herrührenden „Returns" (es sind Originalurkunden) aus dem Jahre 1389. a) Gild (G1) of Garlekhith. London s. 3 ff.

b) Gild (G2) of St. Katherine, Aldersgate, London s. 6 ff. c) Gild (G3) of Sts. Fabian and Sebastian, Aldersgate, London. 5) Eine Petition der italienischen Kaufleute (I) in London vom Jahre 1423; abgedruckt aus der gleichzeitigen Parlamentsrolle in den Rotuli Parliamentorum etc. IV. s. 249 Nr. 26.

Es ist klar, dass die in London ansässigen ital. Kaufleute die Abfassung der betr. Petition einem Sprach- und Schreibkundigen in London übertragen haben. Der Dialekt der Urkunde stimmt auch in allen Einzelheiten mit den übrigen Londoner Urkunden überein. Der Text der Urk. ist mit dem Original verglichen worden.

1) Anm. Die mit Sternchen bezeichneten Nummern sind die Urkunden aus Middlesex.

B. Staatsurkunden.

Unter Staatsurkunden verstehe ich hier nur solche, die aus der königlichen Hof- oder Staatskanzlei direkt hervorgegangen sind. Es musste ja für die Frage nach dem Ursprung der ne. Schriftsprache vom grössten Interesse sein zu erfahren, wie sich der Dialekt dieser Aktenstücke also der offiziellen englischen Staatssprache dem der „Londoner Urkunden" stellt.

zu

Die Zahl der englisch geschriebenen Aktenstücke aus der königl. Hof- oder Staatskanzlei ist natürlich für den Zeitabschnitt, den wir behandeln, keine grosse, da man ja meist noch französisch oder lateinisch schrieb. Als für den angegebenen Zweck geeignete Urkunden habe ich die folgenden benutzt, welche genügen werden zumal bei dem äusserst grossen Umfang einiger Urkunden uns ein zuverlässiges Bild von der damaligen offiziellen engl. Staatssprache zu geben.

1) Discourse upon a truce (Tr.) to be made between the Dauphin of France and Henry V. of England; aufbewahrt im Publ. Rec. Off. zu London (Chapter House. Diplomatic Documents. Box 36. Nr. 1067). Das umfangreiche diplomatische Aktenstück enthält zwar keine bestimmte Angabe über das Jahr der Abfassung, doch geht aus dem Inhalte mit völliger Sicherheit hervor, dass es nur im Jahre 1419 geschrieben sein kann. Das auch in geschichtlicher Beziehung wertvolle Dokument wird in meiner Samml. me. Urkk. veröffentlicht werden. Ein Abdruck desselben ist mir nicht bekannt.

2) Letter (L) under the King's signet to the Duke of Gloucester and others of the Council in England, notifying to them the conclusion of peace with France, which is to be proclaimed throughout the kingdom; aufbewahrt im Publ. Rec. Off. zu Lond. (Close Roll. 8 Henry V. m. 17 d.)

Die Urk. ist die in die Close Roll eingetragene gleichzeitige Kopie. Dieselbe ist datiert vom 22. Mai 1420 „in be saide Town of Troyes" und wird in meiner Samml. me. Urkunden veröffentlicht werden. Ein Abdruck ist mir nicht bekannt.

3) Writ directing the Sheriffs throughout the kingdom to cause proclamation (Pr.) to be made of the peace with France, together with the articles to be proclaimed; aufb. im Publ. Rec. Off. zu Lond. (Close Roll. 8 Henry V. m. 12 d.)

Die äusserst umfangreiche Urkunde ist die in die Close Roll eingetragene gleichzeitige Kopie. Dieselbe ist datiert vom 14. Juni 1420,,apud Westmonasterium" und wird in meiner Samml. me. Urkk. publiziert werden. Ein Abdruck ist mir nicht bekannt.

4) Urkunde über zu machende Rückerstattung der in Beschlag genommenen „Douairs" (D) an die Königin Johanna; abgedruckt aus der gleichzeitigen Parlamentsrolle in den Rot. Parl. B. IV s. 248. Die Urk. ist datiert vom 13. Juli 1423.

Ein grosser Teil der in den „Rotuli Parliamentorum" abgedruckten und von mir benutzten Schriftstücke namentlich die älteren sind mit den betr. Originalen verglichen worden. Dabei zeigte es sich, dass die erwähnten Abdrücke durchaus zuverlässig und für philologische Zwecke brauchbar sind. Nur die Abkürzungen in den Hss. sind im Druck nicht kenntlich gemacht. Auch ist für das handschriftliche u in konson. Funktion stets v eingesetzt.

IV. Kapitel.

Darstellung des Londoner Dialekts sowie der Sprache der englischen Staats- und Parlamentsurkunden nach den ältesten Quellen von 1384-1430.

Im folgenden soll zuerst von den Lauten, dann von der Flexion gehandelt werden. Nur das germanische Sprachgut (doch einschliesslich aller schon in ae. Zeit aufgenommenen Lehnwörter), nicht aber das romanische Element ist in den Kreis der Untersuchung gezogen worden, da die Erforschung des letzteren für den eigentlichen Zweck dieses Werkchens für die Frage nach dem Ursprung der ne. Schriftsprache von unwesentlicher Bedeutung ist. Bei der Gruppierung des Stoffes habe ich auf eine anschauliche Darstellung der einzelnen Entwickelungstriebe sowie auf die mannigfachen Einflüsse besondere Rücksicht genommen, denen ein und derselbe Laut in verschiedenen Wörtern je nach seiner Stellung zum Wortaccent oder zu den ihn umgebenden Lauten ja öfters in demselben Worte, je nach seiner Stellung im Satze unterworfen gewesen ist.

Laute.
I. Vocale.

A. Quantität der Vokale.

Bei der Darstellung der Quantität der Vokale sind die verschiedenen Klassen Urkunden im allgemeinen nicht getrennt behandelt worden, da die im folgenden entwickelten Quantitätsgesetze für alle Klassen in gleicher Weise Geltung haben und Unterschiede im Einzelnen sich kaum nachweisen liessen. Nur in einem Falle, nämlich bei Vocal vor dehnenden Consonantenverbindungen, musste eine Ausnahme gemacht werden.

a) In betonter Wort- und Satzstellung.

1) Erhaltung ae. Längen.

a) ae. lange Vokale und lange Diphthonge im Silbenund Wortauslaut sowie voreinfachem auslautendem Consonanten.

Kriterium für die Erhaltung der Länge ist vor allem die Doppelschreibung des Vokals. Dieselbe findet sich jedoch nur sporadisch und wird von manchen Schreibern gemieden. Es kommen nur die Doppelungen ee, oo, sehr selten yi (für ii) vor; aa findet sich nur für gedehntes ae. a, da ae. a, wo keine Kürzung eingetreten, in allen Urkunden ausnahmslos zu o geworden ist. ou ist im allgemeinen orthographisches Zeichen für langes u (= ae. û). Die Wörter mit ou sind im folgenden nicht berücksichtigt.

Im Wort- und Silbenauslaut: bee (praes. sing. u. plur. inf.); doo (praes. plur. - inf.); freehold; heere (ae. hêr); leese inf.; leeten (ae. læten); moo; see (ae. sêon); too (ae. tô) in betonter Satzstellung Pr.; thoo (ae. pâ pron.); three.

Vor einfachem auslautendem Consonanten. Auch die flektierten Formen der auf einen Conson. ausgehenden nomina sind hier aufgeführt.

Vor Verschlusslauten:

Vor d: blood Tr.; deed (ae. dead) G2 8/16; good goode goodis

häufig; reede (ae. read) W 88/14; speed Tr.

Vor t: greet Nom. 1423. Talb. O. Gl. Gr.4
Vor k: book Gr.3 9/8.

Vor spiranten:

Vor f: loof (ae. hlaf) W 113/14, 18. wyif W 93/18. wyiff W 92/16. Das ff bedeutet nicht etwa Kürze des vorhergehenden Vokals, sondern wie ff statt eines einfachen f oft im Anlaut in den Hss. sich findet (urspr. zur Bezeichnung der Majuskel, später für jedes beliebige anlautende f), so ist hier ausnahmsweise diese Schreibergewohnheit auf den Auslaut des Wortes übertragen.

Vor s: rees (ae rês) Schied.

Vor th: deeth Schied.; ooth Pr.; oothe Sec. Gr.4.
Vor m, n, l, r:

Vor m; hoom (ae. hâm) U.

Vor n: oon (ae. ân) Gl. O. Schied. Sec. Pr. Gr.2 (daneben oo Reg. Schied. Nom. 1423); oones W 105/15; noon O. Nom. 1423.

Morsbach, Neuengl. Schriftsprache.

2

Pr.; Queenes (gen. sing.) Gl. Die Verbalformen: been (praes. plur.) W 100/9. Tr. Talb. Resp. 1423. been (part.) öfters in Tr.; doon (part.) ist ziemlich oft belegt: W 78/26. 105/15. öfters in Tr. Gl. und Schied; je einmal in L. Talb. Nom. 1422 und 1423; goon (part.) Resp. 1427.

Vor 1: hool Tr. W 93/14. 84/3 und öfters; aber stoll (ae. stôl) W 102/8, 9, wo ll auf Kürze des Vokals zu deuten scheint. Doch findet sich auch einmal weell = ae. wela (ne. weal), wo ll nach langem Vocal steht.

Das schon in ae. Zeit gedehnte adv. wel hat im me. Länge neben Kürze. Die Urkunden schreiben wel und well ohne Unterschied (daneben einige nur wel, andere ziehen well vor), vereinzelt wele (in I. D.). Orrm hat wel in betonter und well in unbetonter Satzstellung (t. Brink's Beobachtung Anglia I s. 542 trifft nicht das richtige). Ob zur Zeit unserer Urkunden dieser Unterschied im allgemeinen noch bestand und ob er überhaupt früher überall bestanden hat, lässt sich kaum ermitteln.

Vor r: zeer öfters in G3.

Die nebentonigen. Silben haben die Länge bewahrt, wenn der zweite Teil des Compositums noch als selbständiges Wort gefühlt wurde oder wenn die nebentonige Silbe nicht unmittelbar auf die hochtonige folgte. Daher brotherheed G3 9/2; andernfalls kann Kürzung eintreten, wie die Qualität des Vokals in fredam O zeigt. Ebenso Dunstanes W 17/5 neben Dunstones W 17/7, 17. 21/23. v. dazu t. Brink, Chaucers Sprache und Verskunst. Leipzig 1884 § 56.

Das Compositionsglied ae. lic, lic, das schon in ae. Zeit zum grossen Teile starke quantitative Einbusse erlitten hat (v. Sievers Beitr. X s. 504 und Angels. Gramm.2 § 43), erscheint als ly und lich (e). Beide Formen sind dialektisch geschieden; ly ist die aus ae. lic zu (liz) ly geschwächte nördliche (v. Brate Beitr. X 21 f. anders t. Brink Chauc. § 53), lich (e), dagegen die südliche palatalisierte Form. Näheres s. bei Conson.

β) ae. lange Vokale vor dehnenden Consonantengruppen: ld, mb, nd, ng, rd, rl, rn, rp. Dass hier schon im ae. vielfach (am spätesten wahrscheinlich im ws.) Dehnung stattgefunden hatte, beweisen nicht nur die Accente in den ae. Hss., sondern auch die Fälle, in denen bei Orrm durch spätere Synkope dehnende Consonantengruppen zusammengebracht werden. In diesen erscheint nämlich der Vokal als kurz, weil das Consonantendehnungsgesetz schon zu wirken aufgehört hatte. v. Brate Beitr. X s. 13 und Anhang Anm. 1. Auch für die me. Dialekte hat das Consonantendehnungsgesetz, wenn auch nicht überall in derselben Ausdehnung wie bei Orrm (über letzteren v. Brate, die nordischen Lehnwörter im Orrmulum, Beitr. X s. 4 ff und Effer, einfache und doppelte Consonanten im Orrmulum. Bonn. Diss. 1885) gegolten. In vielen

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