VORWORT. Mit der jetzt vorliegenden ersten Abtheilung des sechsten Bandes ist die Darstellung der Handhabung der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt oder des kirchlichen Strafrechts und Strafverfahrens zum Abschluss gebracht. Von einer dem Rahmen dieses Handbuches angepassten Darstellung der Ketzer-Inquisition und der Hexenverfolgung, soweit bei der letzteren die Kirche und ihre Organe thätig gewesen sind, konnte um so weniger abgesehen werden, als beide Erscheinungen, welche in neuerer Zeit gerade seitens der Kirchenrechtswissenschaft eine geringe Berücksichtigung erfahren haben, wesentlich mit für die Beurtheilung des Charakters des kirchlichen Strafrechtes und des kirchlichen Strafverfahrens in Betracht kommen. Bei der Behandlung der ersteren durfte endlich die spanische Inquisition nicht übergangen werden. Auch in Betreff ihrer fehlt es an einer Darlegung ihrer rechtlichen Organisation, und nur durch eine solche lässt sich ihr Verhältniss zur allgemeinen Inquisition mit Sicherheit bestimmen, und die noch immer bestehende Streitfrage, ob sie eine kirchliche oder staatliche Institution gewesen ist, zur Lösung bringen. Berlin, den 8. Februar 1897. Der Verfasser. INHALTSVERZEICHNISS. System des katholischen Kirchenrechts. Erstes Buch. Die Hierarchie und die Leitung der Kirche durch dieselbe. Dritter Abschnitt. Die Funktionen der kirchlichen Leitungsorgane. Zweite Abtheilung. Das kirchliche Verwaltungsrecht. Fünftes Kapitel. Die Handhabung der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt. II. Die Zeit vom fünfzehnten Jahrhundert bis zur Jetztzeit. Das geltende Recht. C. Die kirchliche Straf- und Disciplinarstrafgewalt. 1. Die Organe für die Ausübung derselben. Seite §. 354. 2. Die Straf- und Disciplinarstrafgewalt. Der Charakter und die Hand- 21 §. 355. §. 356. §. 357. 3. Der Umfang der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt in Be- . 4. Die sachliche Zuständigkeit der kirchlichen Straf- und Disciplinar- 5. Die Zuständigkeit der Organe der Straf- und Disciplinarstrafgewalt §. 358. 6. Die örtliche Zuständigkeit der Organe der kirchlichen Straf- und 60 7. Das Verfahren bei der Ausübung der Straf- und Disciplinarstrafgewalt. a. Die Fortentwickelung des Strafverfahrens bis zur Jetztzeit. . . . 65 aa. Das disciplinarische Einschreiten ohne gerichtliches Verfahren §. 359. §. 360. §. 361. §. 362. §. 363. §. 364. 77. Der Beweis. a. Der Charakter des heutigen summarischen Verfahrens b. Das geltende Recht in Betreff der Absolutions- und Begnadigungs- §. 372. aa. Die Absolutionsgewalt 167 §. 373. 180 §. 374. bb. Das Recht zur Begnadigung. 9. Die Stellung des Staates gegenüber der kirchlichen Straf- und Dis- a. Geschichte. aa. Die Anerkennung der kirchlichen Verbrechen und Vergehen §. 375. 194 b. Das geltende Recht. §. 376. aa. Die kirchliche Strafgewalt über Laien . . 221 §. 377. bb. Die kirchliche Straf- und Disciplinarstrafgewalt über die Geist- cc. Die staatlichen Mittel gegen den Missbrauch der kirchlichen 266 §. 379. §. 380. 11. Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen der Geistlichen. 10. Die staatliche Disciplinarstrafgewalt über Geistliche und Kirchen- dd. Die staatliche Unterstützung der Ausübung der kirchlichen 279 287 12. Die besonderen Strafgerichte oder die päpstlichen Ketzer - (Inquisi- a. Die Ausdehnung, die Weiterverbreitung und der Verfall der aa. In Mittel- und Oberitalien, in Neapel, in Deutschland, in den 328 §. 384. bb. Die Fortbildung des Rechtes der päpstlichen Ketzerinquisition e. Die Ausbreitung der spanischen Inquisition (Sizilien, Sar dinien, Spanisch-Amerika, Portugal) . 382 §. 390. . Der Unterschied der spanischen von der sonstigen Ketzer- |