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Das Recht der Übersetzung in fremde Sprachen behalte ich mir

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VORWORT.

Mit der jetzt vorliegenden ersten Abtheilung des sechsten Bandes ist die Darstellung der Handhabung der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt oder des kirchlichen Strafrechts und Strafverfahrens zum Abschluss gebracht.

Von einer dem Rahmen dieses Handbuches angepassten Darstellung der Ketzer-Inquisition und der Hexenverfolgung, soweit bei der letzteren die Kirche und ihre Organe thätig gewesen sind, konnte um so weniger abgesehen werden, als beide Erscheinungen, welche in neuerer Zeit gerade seitens der Kirchenrechtswissenschaft eine geringe Berücksichtigung erfahren haben, wesentlich mit für die Beurtheilung des Charakters des kirchlichen Strafrechtes und des kirchlichen Strafverfahrens in Betracht kommen. Bei der Behandlung der ersteren durfte endlich die spanische Inquisition nicht übergangen werden. Auch in Betreff ihrer fehlt es an einer Darlegung ihrer rechtlichen Organisation, und nur durch eine solche lässt sich ihr Verhältniss zur allgemeinen Inquisition mit Sicherheit bestimmen, und die noch immer bestehende Streitfrage, ob sie eine kirchliche oder staatliche Institution gewesen ist, zur Lösung bringen.

Berlin, den 8. Februar 1897.

Der Verfasser.

INHALTSVERZEICHNISS.

System des katholischen Kirchenrechts.

Erstes Buch.

Die Hierarchie und die Leitung der Kirche durch dieselbe.

Dritter Abschnitt.

Die Funktionen der kirchlichen Leitungsorgane.

Zweite Abtheilung.

Das kirchliche Verwaltungsrecht.

Fünftes Kapitel.

Die Handhabung der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt.

II. Die Zeit vom fünfzehnten Jahrhundert bis zur Jetztzeit. Das geltende Recht.

C. Die kirchliche Straf- und Disciplinarstrafgewalt.

1. Die Organe für die Ausübung derselben.

Seite

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§. 354.

2. Die Straf- und Disciplinarstrafgewalt. Der Charakter und die Hand-
habung derselben. Die s. g. Korrektionsgewalt ..

21

§. 355.

§. 356.

§. 357.

3. Der Umfang der kirchlichen Straf- und Disciplinarstrafgewalt in Be- .
treff der Personen.

4. Die sachliche Zuständigkeit der kirchlichen Straf- und Disciplinar-
strafgewalt und der kirchlichen Gerichte (Delicta ecclesiastica,
saecularia und mixta oder mixti fori

5. Die Zuständigkeit der Organe der Straf- und Disciplinarstrafgewalt
in persönlicher Hinsicht

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§. 358.

6. Die örtliche Zuständigkeit der Organe der kirchlichen Straf- und
Disciplinarstrafgewalt . .

60

7. Das Verfahren bei der Ausübung der Straf- und Disciplinarstrafgewalt.

a. Die Fortentwickelung des Strafverfahrens bis zur Jetztzeit. . . . 65
b. Das geltende Recht.

aa. Das disciplinarische Einschreiten ohne gerichtliches Verfahren
bb. Der kirchliche Straf- und Disciplinarprozess..

§. 359.

§. 360.

§. 361.

§. 362.

§. 363.

§. 364.

77. Der Beweis.

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a. Der Charakter des heutigen summarischen Verfahrens
B. Das kirchliche Straf- und Disciplinarverfahren im Einzelnen.
aa. Die Ausschliessung und Ablehnung des Richters.
ßß. Die Stellung des Angeschuldigten (Vertheidigung und
Vertretung)

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b. Das geltende Recht in Betreff der Absolutions- und Begnadigungs-
gewalt (sachliche und örtliche Zuständigkeit).

§. 372.

aa. Die Absolutionsgewalt

167

§. 373.

180

§. 374.

bb. Das Recht zur Begnadigung.

9. Die Stellung des Staates gegenüber der kirchlichen Straf- und Dis-
ciplinarstrafgewalt.

a. Geschichte.

aa. Die Anerkennung der kirchlichen Verbrechen und Vergehen
als weltliche und die Gewährung des weltlichen Arms für
die Straf- und Disciplinargewalt der Kirche. . . . . 184
bb. Die staatlichen Beschränkungen der kirchlichen Straf- und Dis-
ciplinarstrafgewalt.

§. 375.

194

b. Das geltende Recht.

§. 376.

aa. Die kirchliche Strafgewalt über Laien . .

221

§. 377.

bb. Die kirchliche Straf- und Disciplinarstrafgewalt über die Geist-
lichen (und kirchlichen Beamten).

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cc. Die staatlichen Mittel gegen den Missbrauch der kirchlichen
Straf- und Disciplinarstrafgewalt, insbesondere vom Re-
cursus ab abusu

266

§. 379.

§. 380.

11. Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen der Geistlichen.

10. Die staatliche Disciplinarstrafgewalt über Geistliche und Kirchen-
diener.

dd. Die staatliche Unterstützung der Ausübung der kirchlichen
Straf- und Disciplinarstrafgewalt.

279

287

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12. Die besonderen Strafgerichte oder die päpstlichen Ketzer - (Inquisi-
tions-)Gerichte.

a. Die Ausdehnung, die Weiterverbreitung und der Verfall der
Ketzer-Inquisition seit dem 15. Jahrhundert.

aa. In Mittel- und Oberitalien, in Neapel, in Deutschland, in den
Niederlanden und in Frankreich

328

§. 384.

bb. Die Fortbildung des Rechtes der päpstlichen Ketzerinquisition
seit dem 15. Jahrhundert. . .

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e. Die Ausbreitung der spanischen Inquisition (Sizilien, Sar

dinien, Spanisch-Amerika, Portugal) .

382

§. 390.

. Der Unterschied der spanischen von der sonstigen Ketzer-
inquisition.

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